Der Griff konnte aus verschiedenen Materialien hergestellt worden sein: Trolon (ist ein Kunststoff), zelluloidüberzogende Holzgriffe, lackierte Holzgriffe, Elfenbeinimitat oder auch echtes Elfenbein. Hier nun Beispiele von Griffstücken die aus Holz mit Zelluloid-Überzug oder aus Trolon (Kunststoff) gefertigt wurden. Die Griffwicklungen wurden aus folgenden Materialien gefertigt: Kupfer, Aluminium oder Messingdraht, die unterschiedlich verdrillt wurden.
Das erste Griffstück ist aus Holz und mit einem Zelluloid-Überzug gefertigt. Auf den Bildern ist sehr gut der Holzkern zu erkennen.
Die anderen 4 Griffstücke sind alle aus Trolon (Kunststoff) gefertigt. Hier noch ein Beispiel eines Trolon-Griffstückes.
Der Griffring wurde meiner Meinung nach aus Eisen (magnetisch) oder Aluminium gefertigt. Die Griffringe der einzelnen Hersteller sind vom Design unterschiedlich (Eichenblätter und die Anzahl der Eicheln pro Blatt variieren). Eine genaue Zuordnung nach Herstellern ist sehr schwierig, da es Zukaufteile waren und oft das gleiche Design von mehreren Herstellern genutzt wurde.
Diese Seite ist eine Art Hilfestellung von Sammlern für Sammler !
Ich versuche mit dieser Seite Anfänger, Interessierte die in den Blankwaffenbereich einsteigen wollen hilfreich zu unterstützen. Die Hersteller werden alphabetisch geordnet durch das bildliche Vorstellen von originalen Luftwaffendolchen Modell 1937 vorgestellt und beschrieben. Da ich noch nicht alle Hersteller in Bild Form vorliegen habe, wird diese Seite sich immer wieder updaten. Diese Seiten haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit
Diese Seiten dienen der wissenschaftlichen und militärhistorischen Forschung, sowie der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens. Sie sind ein Nachschlagewerk für Blankwaffensammler.
Diese Internetseite bietet eine seriöse Plattform für alle Sammler.
Sie distanziert sich jedoch unmissverständlich von politisch motivierten Kreisen.
Mit Nutzung dieser Seiten stimmen Sie dem zu.
!!!! Wichtig, es gelten folgende Paragraphen !!!!
Die Artikel 86, 86a und 130 des Strafgesetzbuches
Nach diesen Paragraphen des Strafgesetzbuches sind das "Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen", das "Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen" und "Volksverhetzung"
verboten.